Zwangsversteigerung: Wie kann ich sie noch verhindern?

Zwangsversteigerung verhindern

Der Ernstfall: Du stehst unmittelbar vor der Zwangsversteigerung deiner Immobilie und willst diese irgendwie noch verhindern? Was sich vielleicht zunächst nach einer unlösbaren Aufgabe anhört, kann im Zweifel aber noch funktionieren. Fest steht jedoch: Ganz unkompliziert ist die Sache nicht. Aber was kann helfen?

Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Wenn du deine Immobilie in monatlichen Raten abbezahlst, schließt du in der Regel einen Darlehensvertrag mit deiner Bank ab. Kommst du deiner Zahlungspflicht anschließend nicht mehr nach, folgt im schlimmsten Fall die Kündigung des Vertrages. Damit das Kreditinstitut an sein Geld kommt, wird es in einer solchen Situation schnell eine Zwangsversteigerung beantragen. Willst du als Immobilieneigentümer dagegen vorgehen, stehst du vor einer schwierigen Aufgabe. 

Schulden tilgen oder aussetzen: Gespräche mit der Bank können helfen

Die erste Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung zu verhindern, liegt jedoch fast auf der Hand: Sprich mit deiner Bank. Insbesondere, wenn deine finanzielle Notlage nicht von Dauer ist, kann entweder durch die Vereinbarung einer angepassten Ratenzahlung oder auch durch vorübergehende Stundung der Kredittilgung Abhilfe geschaffen werden. Allerdings gibt es keine Garantie, dass sich die Bank auf solche Angebote einlässt. Wird jedoch deine Zahlungsfähigkeit auf diesem Wege gesichert, hat die Bank auch einen Vorteil davon. Denn auch für sie bedeutet eine Zwangsversteigerung Aufwand. Eine Zahlung ohne Umwege ist für alle Parteien deutlich einfacher zu handhaben. Der Versuch, auf diesem Wege etwas zu erreichen, kann auch deshalb jedenfalls nicht schaden und sollte nicht vernachlässigt werden.

Auch eine einstweilige Einstellung ist möglich 

Stellt die Bank sich quer, gibt es noch weitere Rettungsanker: Entweder zieht der Gläubiger seinen Antrag auf Zwangsvollstreckung selbst zurück oder du beantragst eine einstweilige Einstellung. Bei Letzterem gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten:

  1. Ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht ist bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht (§ 28 ZVG) oder
  2. der Gläubiger bewilligt eine einstweilige Einstellung

Den Antrag für die einstweilige Einstellung kannst du innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem du über die Zwangsversteigerung informiert wurdest. Will der Gläubiger das Verfahren von sich aus aufgeben und zieht seinen eigenen Antrag zurück, musst du nichts weiter tun.

Wichtig: Bei der einstweiligen Einstellung wird das Verfahren zunächst nur für sechs Monate ausgesetzt. Weiterhin ist erforderlich, dass du dem Gericht glaubhaft darlegst, dass du innerhalb dieser Zeit die ausstehenden Forderungen bezahlen kannst. Der Gläubiger kann nach Ablauf dieser Frist aber auch erneut eine Einstellung bewilligen. Macht er dies insgesamt dreimal, gilt das gesamte Verfahren als dauerhaft eingestellt.

Ein Anwalt oder Insolvenzberater kann dir zur Seite stehen

Ein konstruktiver Austausch mit deinen Gläubigern ist das A und O. Kommt es hart auf hart, musst du mit der Situation aber nicht alleine umgehen. Ein Anwalt oder Insolvenzberater kann Kontakt zu deinen Gläubigern aufnehmen und ggfs. außergerichtliche Einigungen erzielen. Häufig kann das viel Zeit und Nerven sparen. Zögere also nicht, dir entsprechende Unterstützung zu holen.

Du willst noch mehr Details zur Zwangsversteigerung und zum Thema Schuldnerberatung erfahren? Hier gibt es weiterführende Informationen.

2 Gedanken zu „Zwangsversteigerung: Wie kann ich sie noch verhindern?“

  1. Pingback: Zwangsversteigerung: Wie kann ich sie noch verhindern? – FinanzFeed

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert