Vereinfachter Wohngeldantrag als Coronahilfe

Wohngeldantrag Coronahilfe

Durch die Coronakrise erleiden zahlreiche Mieter und Wohnungseigentümer einen finanziellen Schaden. Geringere Einnahmen führen dazu, dass es ihnen schwerer fällt, ihre Miete oder Darlehensraten in den kommenden Monaten zu zahlen. Nun soll der vereinfachte Wohngeldantrag sowohl Mietern als auch Selbstnutzern weitere finanzielle Unterstützung verschaffen.

Gleichzeitig kommt dies auch als indirekte Coronahilfe für Vermieter.

Dank Wohngeldantrag seine Zahlungen nicht aussetzen

Können Mieter nachweisen, dass sie durch die Auswirkungen der Coronakrise einen finanziellen Schaden erleiden, dürfen sie die Miete drei Monate lang bis Ende Juni 2020 aussetzen, ohne eine fristlose Kündigung befürchten zu müssen. Vermieter können dementsprechend eine Aussetzung der Tilgung oder der ganzen Darlehenszahlung bei ihrer Bank beantragen.

Doch oft ist dies für Vermieter nicht ausreichend, da sie Hausgeld und für die Instandhaltung weiter zahlen müssen. Außerdem haben manche Vermieter nur ein kleines oder gar kein Darlehen und beziehen ihr Einkommen ausschließlich aus Mietzahlungen.

Ein Wohngeldantrag der Mieter (Mietzuschuss) ist daher die bessere Alternative sowohl für Mieter (es entstehen keine Mietschulden) als auch für Vermieter (sie erhalten weiterhin ihre Miete, ohne Unterbrechung).

Hierfür sieht angesichts der Coronakrise eine Verordnung des Bundesinnenministeriums einen vereinfachten Wohngeldantrag vor. Der Bund vergibt Anleitungen an die Länder für eine formlose und schnellere Auszahlung von Wohngeld sowohl an Mieter als auch an selbstnutzende Eigentümer, die auf einen sogenannten Lastenzuschuss Anrecht haben.

Was genau ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Bürger, die angesichts eines geringen Einkommens einen Zuschuss zu ihrer Miete oder den Kosten ihres selbstgenutzten Eigentums erhalten. Voraussetzung für Wohngeld ist, dass die Beantragenden bereits Einkommen beziehen. Ist das nicht der Fall, sollten sie stattdessen die Grundsicherung beantragen.

Formloser Wohngeldantrag in der Coronakrise

In der Coronakrise sollen nun Ämter und Wohngeldstellen Anträge schneller und unbürokratisch bearbeiten. Das Geld kann auch als Vorschuss ausgezahlt werden. Die Behörden können somit auf die ansonsten umfassende Prüfung von Wohnungsgröße und Vermögen verzichten. Eine Ausnahme gilt, falls Hinweise auf ein signifikantes Vermögen bestehen.

Um die kurzfristige Bearbeitung der zahlreichen Wohngeldanträge zu ermöglichen soll laut Handlungsanweisungen des Bundes an die Länder wie folgt vorgegangen werden:

  • Die Plausibilitätsprüfung ist nicht mehr erforderlich.
  • Die zu erbringenden Nachweise werden auf das notwendige Minimum zur Berechnung des Wohngeldes beschränkt.
  • Auf die Überprüfung des durch die Coronakrise erlittenen finanziellen Schadens wird verzichtet.
  • Das bisherige Wohngeld wird weitergezahlt, im Ausnahmefall als Vorschuss.

Ob du als Mieter oder Eigentümer Wohngeld in Anspruch nehmen kannst, und in welcher Höhe, hängt von den folgenden drei Faktoren ab:

  • Die Anzahl der Mitglieder deines Haushalts.
  • Die Höhe deines Gesamteinkommens.
  • Die Höhe deiner zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung durch dein Immobiliendarlehen.

Um Wohngeld zu erhalten musst du vorweisen können, dass du:

  • Mieter oder Eigentümer, oder eine dem Hauptmieter oder Eigentümer gleichgestellte Person bist.
  • Du den Wohnraum, für den du Wohngeld beantragst, selbst nutzt.
  • Du deinen Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung hast.
  • Du mit deinem Einkommen plus Wohngeld deine Lebensunterhaltskosten decken kannst.

Wichtig ist, dass du weitere Sozialleistungen, die dir zustehen, auch in Anspruch nimmst, also Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld.

Wohngeldantrag für Untermieter

Ein Wohngeldantrag kann auch gestellt werden, wenn du Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft (WG), bist.

Du musst hier sowohl den Namen und die Adresse der Person angeben, mit der du den Untermietvertrag abgeschlossen hast, als auch jene des ursprünglichen Vermieters, mit dem der Hauptmietvertrag abgeschlossen wurde. Ein Nachweis, dass der Hauptvermieter mit der Untervermietung einverstanden ist, ist ebenfalls erforderlich.

Antrag auf Grundsicherung (Hartz 4) als Alternative zum Wohngeldantrag

Erfüllst du die obigen Kriterien für den Wohngeldantrag nicht, kannst du stattdessen beim Jobcenter die Grundsicherung (Hartz 4, Arbeitslosengeld II) beantragen.

Der Anspruch auf Grundsicherung gilt auch für Immobilieneigentümer. Zwar denken viele Selbstnutzer, dass sie keinen Anspruch auf die Grundsicherung haben, ohne zuerst ihr Eigenheim zu veräußern. Das stimmt aber nicht, vorausgesetzt, du nutzt die Immobilie auch wirklich selbst, und deren Größe und Ausstattung sind für deine Umstände angemessen.

Wohngeldantrag Checkliste

Beim Schnellantrag von Wohngeld aufgrund der Coronakrise ist, wie oben besprochen, nur das notwendige Minimum einzureichen.

Je nach Behörde wirst du jedoch die einen oder anderen Nachweise trotzdem vorlegen müssen. Daher findest du hier die vollständige Checkliste der erforderlichen Dokumente für den üblichen Wohngeldantrag:

  • Vermieterbescheinigung für die Gewährung von Wohngeld, mit Angabe der Größe und des Baujahrs der Wohneinheit
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Anmeldebestätigung
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise wie z.B. Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung
  • Steuerbescheid (Einkommenssteuer)
  • Bankkontoauszüge
  • Nachweis über Vermögen, Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung
  • Nachweise für Unterhalts- oder Pflegegeld
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) Bescheid
  • Eltern- oder Kindergeldbescheid
  • Studienbescheinigung
  • Leistungsbescheid vom Arbeitsamt
  • Rentenbescheide
  • Darlehens- oder Bausparverträge
  • Lebensversicherungen

Wohngeldantrag Formular

Einen Wohngeldantrag musst du bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt stellen. Antragsformulare variieren je nach Stadt bzw. Land.

Das Wohngeldantrag Formular für jedes Bundesland, die erforderlichen Anlagen zum Antrag sowie die Listen der zuständigen Wohngeldämter sind hier zum Download verfügbar.

Wohngeld Rechner

Wie viel Wohngeld du erhältst, kommt auf deine persönliche Lage an.

Dieser Wohngeld Rechner wird dir beim Ermitteln des dir zustehenden Wohngeldes helfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert