Mietendeckel nichtig!

Mietendeckel nichtig

Eine wirklich gute Nachricht nicht nur für Berliner Vermieter und die Immobilienwirtschaft, sondern auch für den Rechtsstaat: Der Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) wurde heute morgen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. 

Mietendeckel scheitert an der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit

Denn der Bundesgesetzgeber hat laut Gerichtsentscheid das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt. Länder wären nur zur eigenen Gesetzgebung befugt, falls dies nicht der Fall wäre.

Beim Mietpreisrecht gilt somit die Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder. Das MietenWoG Bln konkurrierte direkt mit der Bundesgesetzgebung, da es ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regeln sollte. 

Dies Problematik wurde bereits 2019 im Gutachten von Prof. Hans-Jürgen Papier erläutert.

Wie geht es weiter?

Der Entscheid ist eine schmetternde Niederlage für die Wohnungspolitik der Rot-Rot-Grünen (R2G) Koalition in Berlin. Sicherlich werden deren Politiker versuchen, sich gegenüber Berliner Mietern als Opfer der Immobilienwirtschaft darzustellen. Und vielleicht sogar zu einer Art Klassenkampf aufrufen. 

Berliner Mieter, die in vielen Fällen die gesparte Miete des letzten Jahres nachzahlen müssen, werden vom Entscheid nicht begeistert sein. Ob sie aber dem Berliner R2G Senat noch vertrauen werden, ist äußerst fraglich. 

2 Gedanken zu „Mietendeckel nichtig!“

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